05.01.2021 Krankheitsbedingter Wechsel im Zuchtbuchamt! Bitte ab sofort alle Mitteilungen an Irene Jeschke, eMail: Zuchtbuchamt@dclh.de Unseren aufrichtigen Dank an Andrea Paßen, für ihren Einsatz im Bereich des Zuchtbuchamtes und der Betreuung der Homepage. Vorstand DCLH |
25.11.2020 Update der LPN Forschungen aus Bern : Seit Anfang November steht sowohl in Bern als auch über Laboklin ein neuer Gentest (LPPN3) zur Verfügung. LPPN3 D/D Hunde erkranken in jungem Alter (ca 3-3,5 Jahre) an einer meist schweren Form der Kehlkopflähmung. Durch die nun vorhandenen Gentests auf LPN1, LPN2, LPPN3 und LEMP erklären sich knapp 50% der Polyneuropathieformen. LPPN3 Trägertiere (D/N), können und sollen in der Zucht verbleiben, Anpaarungen aber nur mit LPPN3 N/N Partnern. Von Hunden, deren Blut bereits in Bern lagert, können die Ergebnisse über eine Mail an cord.droegemueller@vetsuisse.unibe.ch unter Angabe der LB Nummer abgerufen werden. Weitere Infos HIER Ebenfalls kann der Test über Laboklin gemacht / vom Tierarzt abgerufen werden, bitte dafür das vorliegende Genetikformular benutzen unter der Probennummer 8685 (bei bereits eingelagerten Proben bitte Befundnummer mit angeben) Preis 44,85 Euro. Formular hier Der Vorstand und der Zuchtausschuss haben aufgrund der Dringlichkeit beschlossen, den LPPN3 Test ab dem 01.03.2021 vorläufig verpflichtend zu machen. Es wird empfohlen auch vorher schon möglichst viele Hunde zu testen, so dass zumindest ein Zuchtpartner LPPN3 NN ist. Bei frei gestesten Elterntieren greift der Abstammungsnachweis ! |
10.11.2020
Informationen
für die Mitglieder
Der Vorstand
DCLH sowie der Vorstand der Landesgruppe Baden -Württemberg trafen sich im
Anschluss der erweiterten Vorstandssitzung, um die Missverständnisse der
vergangenen Jahre endgültig zu klären und zu beseitigen.
Diskussionsgrundlage waren die Nutzung und Kosten des Clubheimes/des
Clubgeländes sowie die Steuerpflicht der Landesgruppe.
Den Erbpachtzins sowie die
Grundsteuer für das Clubgelände/Clubheim übernimmt in Zukunft der DCLH e.V.
Auf eine Pachtgebühr wird seitens des DCLH e.V. verzichtet. Die
laufenden Kosten, wie Gas, Wasser, Strom, usw., übernimmt die LG BaWü.
Es wurde
festgelegt, dass der vom DCLH beauftragte Steuerberater, der weiterhin für
die Steuererklärung des gesamten Clubs verantwortlich ist, keine gesonderte
Gewinnermittlung der Landesgruppen ausweist und somit keine zusätzlichen
Kosten für die einzelnen Landesgruppen entstehen.
Zur
Zufriedenheit aller Beteiligten konnten die Probleme beseitigt werden.
Beide Seiten versichern ihren gegenseitigen Respekt und höflichen
Umgangston.
Der Blick geht
in die Zukunft, Traditionen rund um unser Clubleben haben Priorität und
werden fortgeführt.
Im Namen des
Vorstands
Präsident DCLH e. V |
02.10.2020
Nachruf
„Abmeldung vom
Clubgeschehen eines wunderbaren Menschen und Freundes“
so erreichte uns eine Nachricht und treffender hätte man es nicht sagen
können:
Der Deutsche Club für Leonbergerhunde trauert um
Roland Ogorzelski der am 28.9.2020 im Alter von 79 Jahren verstorben ist. Der Verein verliert in ihm ein
langjähriges und engagiertes Mitglied in Diensten des Clubs. Wir werden seiner stets in Ehren
gedenken. Deutscher Club für Leonbergerhunde e.V. Die Vorstandschaft DCLH
|
04.05.2020 Änderung beim Zuchtbuchamt Frau Andrea Paßen führt ab sofort das Zuchtbuchamt des DCLH kommissarisch da Frau Holsten mit sofortiger Wirkung von allen Ämtern zurück getreten ist. Schicken Sie bitte die Unterlagen, die das Zuchtbuchamt betreffen an : Andrea Paßen Nieper Straße 76 47506 Neukirchen-Vluyn Fon: 02845 - 2979963 Mobil: 0163-2890498 e-Mail: andrea.passen@gmx.de Der Vorstand DCLH bedankt sich bei Frau Paßen für die spontane Hilfsbereitschaft dieses anspruchsvolle Amt zu übernehmen. |
Körungen 2020 Die Körung Bremen kann leider aufgrund der aktuellen Lage nicht stattfinden, jedoch hoffen wir, dass die nachfolgenden Körungen ab der Körung in Thüringen wieder stattfinden können. Änderungen zunächst gültig bis 31.12.2020 : 1. Körungen die 2020 ablaufen verlängern sich um ein Jahr 2. Es reichen 2 Ausstellungsbewertungen mit SG / V, ersatzweise kann auch eine JHB ohne zuchtausschließende Fehler eine Austellungsbewertung ersetzen 3. Liegt nur ein Ergebnis vor, kann die Körung gemeldet werden, ist aber erst nach Nachreichen eines weiteren SG / V gültig. 4. Die Teilnehmerzahl ist pro Tag auf 15 zu begrenzen, ohne zusätzliche Begleitpersonen, auf die große Gruppe kann verzichtet werden, ansonsten ist die Körung wie in der Körordnung beschrieben durchzuführen. Je nach Anordnung der Bundesregierung bzw. der Länder ist Mundschutzpflicht Vorschrift und die notwenigen Mindestabstände für Personen sind einzuhalten. Für die Durchsetzung der Vorschriften ist die ausrichtende Landesgruppe verantwortlich. |
SARS-CoV-2 ein Virus beeinträchtigt unser aller Freiheit gewohntes Denken in ungeahnter Weise! Zur Verinnerlichung noch einmal die Veröffentlichung über die Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, auszugsweise,die uns alle angeht: „Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. „Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ Unter diesem Aspekt sollte jeder Züchter gewissenhaft abwägen, ob er einen Deckakt, eine Welpenaufzucht, eine Welpenabgabe in dieser Zeit, die doch sehr von gravierenden Einschränkungen unserer Lebensweise geprägt ist,verantworten kann. Deckakt, Welpenaufzucht und Welpenabgabe bringen im Allgemeinen sehr viele zwischenmenschliche Kontakte mit sich, die es derzeit doch zu vermeiden gilt Bei eigener Erkrankung oder Quarantäne ist die Versorgung der erwachsenen Hunde und insbesondere der Welpen/Mutterhündin nur schwerlich möglich. Gleiches gilt, sollte der vertraute/diensthabende Tierarzt nicht verfügbar sein. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sind derzeit nicht absehbar, wodurch leider auch das Hobby Hund betroffen sein wird und dieAnschaffung eines neuen Welpen mehr als sonst überdacht werden wird. Welpen, die aufgrund nicht erlaubter Abgabemöglichkeiten bei Ausgangssperren oder aufgrund fehlender seriöser Nachfrage beim Züchter verbleiben müssen, kosten. Geld, Zeit und Nerven! Weitere Impfungen werden fällig,Wurmkuren und Futter. Die Möglichkeiten adäquater Sozialisation sind aufgrund der Kontaktbegrenzungen ebenfalls drastisch eingeschränkt. Verantwortungsvolles Handeln ist gefordert von uns allen für unsere Gesellschaft und für uns selbst, damit wir einer unserer wichtigsten Aufgaben gerecht werden können: - die immerwährende Fürsorge für unsere Hunde - Dem sind wir verpflichtet. In diesem Sinn „Bleiben Sie gesund!“ Ihr Vorstand DCLH |
![]() ![]() |
Herr Dr. Peper ist von seinem Amt als Ehrenratsvorsitzender
aus privaten Gründen mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Frau Yvonne Natter wurde vom Vorstand kommissarisch als Richterobfrau ernannt 11.11.2019
|
Der DCLH Vorstand hat entschieden, keine Aussteller aus
Norwegen und Schweden zur Clubschau am 29.09.2019 zuzulassen.
Wir bedauern diese Maßnahme sehr, sehen uns aber dazu gezwungen, um die Ausstellung selbst nicht zu gefährden. Wolfgang Mayer Präsident DCLH
17.09.2019
|
Die Satzungskommission, bestehend aus Herrn Thomas Bertram,
Herrn Peter Specht und Frau Simone Buchholz hat ihre Arbeit aufgenommen die
Satzung des DCLH neu zu verfassen.
Zielsetzung hierzu: kürzer im Text, klarer in der Aussage und flexibler in der Handhabung. Der Vorstand DCLH bedankt sich für das Engagement und wünscht gutes Gelingen |
1. die Mitgliederverwaltung wird
geführt von: Silvia Schulz Bergstraße 9c 04720 Döbeln Fon: 03431 - 614305 e-Mail: S.SchulzLeo@gmx.de 2. Ausstellungsbeauftragter DCLH: 3. Tierschutzbeauftragter DCLH: 4. Ausbildungsordnung: |
Hinweis für die neue LPN1, LPN2 und LEMP Regelung:
Wie auf der JHV beschloßen, müssen in Zukunft für die Zucht vorgesehenen Hunde LPN1,2 und LEMP frei getesteter Elterntiere KEINEN EIGENEN Test mehr vorweisen. Hunde bei denen ein Elternteil LPN1 oder LEMP Träger ist, müssen nach wie vor in DIESEM Punkt einen EIGENEN Test vorlegen. Die DNA allein ist nicht beweisend für die Richtigkeit der vorliegenden Abstammung, daher muss anstelle des LPN/LEMP Testes ein Abstammungsnachweis vorliegen. Dazu müssen die DNA Profile beider Eltern sowie die DNA des Nachkommens zu einem zertifizierten Labor geschickt und ausgewertet werden.25.06.2019
|
Die „LeoZeit“ März 2019 ist fertig gestellt. Der Versand erfolgt nunmehr als „Postvertriebsstück“, d.h. ohne Kuvert und mit Adress-Aufkleber im Laufe der nächsten Woche. Durch diese Maßnahme können die Versandkosten erheblich reduziert und das vorgesehene Budget „LeoZeit“ 2019 eingehalten werden. Bitte melden Sie sich bei Yvonne Natterer per Email falls Sie bis spätestens 12. KW die Zeitschrift nicht erhalten haben. |
|
Neue Verordnung: Tollwutschutzimpfpflicht für Hundewelpen ab sofort auch im privaten Reiseverkehr Sehr geehrte Damen und Herren, in der EU gelten ab den 29.12.2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Wir hatten auf unserer Website (http://www.vdh.de) bereits darüber berichtet. Ab sofort dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Bisher musste der Nachweis über eine wirksame Tollwutschutzimpfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zur Handelszwecken transportiert wurden. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potentiell tollwutinfizierten Tieren hatte. Mit der neuen Verordnung gilt nunmehr für private Transporte dieselbe Regelung wie für gewerbliche Transporte. Die Kontrollbehörden hoffen durch diese neuen Bestimmungen wirksamere Möglichkeiten im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel zu erhalten. In der Vergangenheit hatten sich skrupellose Hundehändler oftmals die erleichterten Bedingungen des privaten Reiseverkehrs zu Nutze gemacht, indem sie Handelstiere bewusst falsch als privat verbrachte Tiere deklarierten. Die EU-Verordnung sieht zwar weiterhin Ausnahmen von diesem Grundsatz für privat verbrachte Tiere vor, überlässt es aber den Mitgliedsstaaten zu entscheiden, ob sie von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen. In den letzten Wochen gab es unterschiedlichste Auffassungen, was die Rechtslage in Deutschland betraf. Zum Teil wurde verbreitet, dass eine Ausnahme auch weiterhin bestünde. Wir haben daraufhin beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass Deutschland keinen Gebrauch von dieser Ausnahmemöglichkeit mehr macht, auch nicht für Privatpersonen! Daher gilt jetzt auch für das private Verbringen von Welpen nach Deutschland und für das Reisen, dass das Vorliegen einer gültigen Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden muss. Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens 12 Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Erst danach dürfen Hundewelpen (nach der 15. Lebenswoche) nach Deutschland transportiert werden. In wie weit andere EU-Staaten Ausnahmen von dieser Regelung für die Einfuhr von Welpen vorsehen, ist vor der Einreise oder der Einfuhr bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Uns liegen hierzu noch keine ausreichenden Informationen vor, zumal in einigen Ländern der Entscheidungsprozess, ob solche Ausnahmen vorgesehen werden sollen, noch nicht abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen Jörg Bartscherer, VDH Geschäftsführer Justiziar |
|