Information über einen wegen Ablauf der Gültigkeitsfrist nicht mehr in Kraft befindlichen Beschluss:
Ab sofort sind alle zum Zeitpunkt 01.09.22 gekörten Hunde, die a. G. des Vorstandsbeschlusses zur gonioskopischen Untersuchung (s. nachfolgende Erläuterung) die Zuchttauglichkeit verloren haben, wieder in die Liste der Zuchthunde aufgenommen – die Körung lebt also wieder auf, sofern sie durch Zeitbefristung nicht inzwischen abgelaufen ist.
Hunde bei denen anlässlich der Augenuntersuchung ein ohnehin zuchtausschließender anderer Fehler festgestellt wurde (Ektropium oder Entropium - gem. Standard oder genetisch bedingter Katarakt - gem. Durchführungsbestimmung zur ZO VDH) sind davon ausgenommen.
Vorstand und Zuchtausschuss orientieren auf eine Augenuntersuchung für Zuchthunde. Vorstand und Zuchtausschuss orientieren weiterhin darauf, dass Hunde mit ICAA mittelgradig oder hochgradig nur mit ICAA – freien Hunden verpaart werden.
Der DCLH wird einen Zuschuss zur Augenuntersuchung durch einen DOK-Arzt in Höhe von 80,- € für jeden DCLH – Hund mit Ahnentafel an DCLH-Mitglieder zahlen, wenn eine Kopie des vom DOK – Tierarzt ausgefüllten ECVO – Untersuchungsbogens zusammen mit einer Blutprobe des Hundes an die Uni Bern gesandt wurde. Haben Sie für eine Augenuntersuchung ab 01.01.22 bereits einen Zuschuss von 60,- € nach nun nicht mehr gültigem Beschluss gem. § 30 Satzung DCLH erhalten, bezuschusst der DCLH weitere 20,- € für die Übersendung einer Blutprobe zusammen mit der Kopie des ECVO-Untersuchungsbogens, auch dies rückwirkend, wenn die Übersendung nach dem 01.01.22 erfolgte. Damit sollen auch die bereits vorliegenden Augenuntersuchungsergebnisse gem. bislang geltendem Beschluss einer Forschung zugänglich gemacht werden und nicht nur rein statistischen Auswertungen.
Erläuterung:
Der vorjährige Beschluss nach § 30 Satzung des DCLH, mit der Folge der Verpflichtung zur Augenuntersuchung für alle Zuchthunde ab 01.09.22 und dem Zuchtausschluss bei Nichtvorlegen eines Untersuchungsergebnisses oder einem festgestellten ICAA - hochgradig, ist vom ehemaligen Vorstand nicht zur nachträglichen Bestätigung durch die Mitgliederversammlung als Beschlussantrag eingebracht worden, wie dies nach § 30 Satzung DCLH notwendig gewesen wäre. Damit ist die im Beschluss getroffene Regelung nicht mehr existent, sie hätte nur durch Votum der Mitgliederversammlung nachträglich bestätigt werden können und würde nur dann fortgelten.
Der abgebrochenen Mitgliederversammlung vom 16.04.23 lagen jedoch mehrere Anträge – z. T. mit und zum Teil auch ohne Konsequenzen eines ergebnisabhängigen Zuchtausschlusses – zur künftigen verpflichtenden Augenuntersuchung vor. Es ist zu erwarten, dass die kommende Außerordentliche Mitgliederversammlung eine Regelung zur verpflichtenden Augenuntersuchung für Zuchthunde beschließt. Der Vorstand orientiert daher nach dem einstimmigen Votum des Zuchtausschusses darauf, dass Zuchthunde eine DOK-Augenuntersuchung absolvieren.