Zunächst zum Stand der Übergabe der Geschäfte:

Die mir mitgeteilte Weigerung der ehemaligen Schatzmeisterin und gleichzeitig im „Minijob“ als Mitgliederverwaltung Beschäftigte sowie die Weigerung des ehemaligen Präsidenten des DCLH zur Übergabe der und Herausgabe der kompletten Unterlagen des DCLH hat bislang keine Änderung erfahren. Frau S. Schulz hat mitgeteilt, dass die Arbeitsniederlegung ihres Beschäftigtenverhältnisses und der Schatzmeisteraufgaben aus gesundheitlichen Gründen erfolge. Der Aufforderung, mir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuzusenden ist sie in der gesetzlich festgelegten Frist nicht nachgekommen.

Der ehem. Präsident W. Mayer hat mir bislang als einzige Unterlagen aus der Geschäftsstelle des DCLH das Vorstandsprotokoll der Sitzung vom Vorabend der MV, 15.04.23, sowie das von ihm und dem ehemaligen Schriftführer unterzeichnete Protokoll der MV vom 16.04.23 übergeben. Letzteres wird in einer E-Mail des ehemaligen Schriftführers am Montag danach als irrtümlich zugeleitet bezeichnet und stelle nur einen Entwurf dar. Darüber hinaus würde eine weitere Übergabe durch ihn erst nach Nachweis der tatsächlichen Eintragung als Vertretungsberechtigter im Register des Amtsgerichtes erfolgen.

Nach Auskunft des Registers sind dort derzeit eingetragen: Frau S. Buchholz, Frau S. Schulz sowie Herr W. Mayer.

 

Zur Erläuterung:

Die nicht mehr im Amt befindliche ehemalige Schatzmeisterin hat eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei sämtlichen Bankvorgängen, notwendigen Meldungen oder Überweisungen an Finanzamt, Sozialversicherungsträger etc. bis die Kontozugangsberechtigung bei den Banken für die neue Geschäftsführung eingetragen ist, wozu die Banken regelmäßig die Eintragung der neuen Geschäftsführung ins Vereinsregister verlangen.

Der ehem. Präsident W. Mayer hat mir in einem Telefonat bereits am Tag nach der Wahl mitgeteilt, dass die gesamten Unterlagen der Geschäftsstelle und des Präsidenten für die vergangene Wahlperiode nur aus etwa einem gefüllten DIN A 4 – Ordner bestünden und darüber hinaus aber noch 2 Paletten mit gefüllten Kartons aus der Übergabe des Alt-Präsidenten Zerle lagern würden. Auch der Alt-Präsident Güllix habe ihm nicht mehr als etwa einen Ordner übergeben.

Auf konkrete Nachfragen hat der Geschäftsstellenleiter des DCLH und Ex-Präsident des DCLH weiterhin erklärt, dass er den Arbeitsvertrag zwischen dem DCLH und Frau Schulz nicht kenne und nie gesehen habe. Er gehe davon aus, dass auch andere Verträge mit Zahlungsverpflichtungen bei der ehem. Schatzmeisterin „liegen könnten“, er verfüge lediglich über Unterlagen des Vertrages zum neuen Zuchtprogramm.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.