Zahlungsfähigkeit des DCLH

Die Verweigerung der Übergabe der Unterlagen der ehemaligen Geschäftsführung des DCLH und die Verweigerung der Mitwirkung der Kontozugangsberechtigten ehemal. Schatzmeisterin des DCLH bedeutet die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Vereins.

Entsprechend sind von mir zunächst erst einmal bei den mir bekannten Auftragnehmern des DCLH Vereinbarungen zum Zahlungsaufschub getroffen worden, gegenüber dem Finanzamt und dem Sozialversicherungsträger können derartige Vereinbarungen voraussichtlich ohnehin nicht erfolgen, ich kann aber auch nicht offensiv auf diese zugehen, da mir jegliche Angaben des DCLH hierzu fehlen.

Mit dem VDH erfolgt ein Gespräch erst noch Ende der Woche.

Da auch gegenüber den Landesgruppen gegenwärtig und auf bislang unabsehbare Zeit keinerlei Zahlungsverpflichtungen nachgekommen kann, bedarf es auch mit denen Vereinbarungen, damit unser Clubleben nicht komplett zum Erliegen kommt.

Die LG Thüringen hat auf meine Anregung hin am vergangenen Sonntag den Mitgliederbeschluss gefasst, die Kosten der Sonderschau in Erfurt, soweit sie der DCLH zu tragen hat, zu übernehmen, bis der DCLH wieder eine Möglichkeit der Zahlung hat – wenn man so will, gewährt die LG dem DCLH Zahlungsaufschub bis zur Klärung.

Gleiches ist per Vorstandsbeschluss, wie die LG – Vorsitzende mir mitgeteilt hat, nach meiner Anregung für die Schau in Mühldorf/Bayern geschehen.

Der LG- Vorsitzende der LG Nord hat mir gleiches gestern für die anstehende Schau und auch die am Wochenende bereits stattgefundene Schau zugesagt.

In gleicher Weise sind also mit allen LG, die in naher Zukunft Spezialzuchtschauen, Körungen und Nachzuchtbeurteilungen veranstalten oder Sonderschauen übernehmen, Vereinbarungen zu den bestehenden Zahlungsverpflichtungen des DCLH zu treffen.

Ob und wenn ja, an wen und in welcher Höhe derzeit bereits offene Zahlungsverpflichtungen des DCLH bestehen, kann ich a. G. der oben genannten Weigerung der Mitwirkung der ehem. Schatzmeisterin nicht sagen.

Im Moment ist auch niemand auskunftsfähig über eingehende Zahlungen. D. h., z. B. könnte Ihnen das Zuchtbuchamt derzeit keine Ahnentafeln zuschicken, weil es keine Möglichkeiten gibt, den Zahlungseingang zu kontrollieren.

Ob wir hier kurzfristig zu anderen Möglichkeiten der Überprüfung kommen, muss sicher demnächst entschieden werden, damit es irgendwie weitergeht.

Ich bitte insbesondere alle LG-Verantwortlichen um Mitwirkung.

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