Körtermine 2021
Die Gebühren sind
am Tag der Körung zu
zahlen,
die Höhe der Gebühren beträgt 40,00 €uro
Datum |
Ort
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Land.- Gruppe:
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Unterlagen an: |
Bankverbindung: |
Körmeister |
23./24.01.2021 |
Leonberg zur Zeit gilt eine Begrenzung auf 15 Hunde / Tag |
LG Baden-Württemberg |
Peter Rühl ruehl.peter@web.de |
Die Meldegebür wird am Tag der Körung in Bar erhoben |
Wolfgang Mayer Rita Pleibel Willi Güllix |
Bitte schicken Sie bei der Anmeldung folgende Unterlagen in Kopie an die Adresse der betreffenden Meldestelle:
Bitte zur Körung ALLE Unterlagen im Original mitbringen. Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen. Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist. |