Zuchtwarte
Bayern
Wolfgang Mayer (Hauptzuchtwart)
Landshuter Strasse 26
84543 Winhöring
Tel.: 08671 - 3180
Fax: 08671 - 882644
E-Mail:
Tanja Krässel
Tulpenstraße 2
90574 Roßtal-Buttendorf
Tel.: 09127-9147
Mobil: 0151 555 63 535
E-Mail:
Baden-Württemberg
Heidi Reichert
Untere Zeilstrasse 22
74343 Klein Sachsenheim
Tel.: 07147 - 923737
Berlin
N.N.
West
Gaby Tebarth-Lehmann
Hees 5
47652 Weeze
Fon: 02837-6699069
e-Mail:
Petra Jordan-Berens
Gut Eiferslohn
33178 Borchen-Dörenhagen
Fon.: 05293 - 931777
Fax: 05293 - 931097
e-Mail:
Mecklenburg-Vorpommern
Marion Bieber
Zum Jägerdiek 13
18184 Broderstorf
Telefon: 038204 742711
Handy: 015111742711
E-Mail:
Brandenburg
N.N
Sachsen-Anhalt
Heike Mnich
Breite Straße 12
39596 Arneburg
Tel.: 039321 - 27198
e-Mail:
Kerstin Brandl
Dessauer Str.100
06406 Bernburg
Tel.: 03471- 628944
e-Mail:
Thüringen
Kathrin Hörchner
Waldstrasse 23/2
99897 Tambach-Dietharz
Telefon: 0172/367514
E-Mail:
Nachzuchtbeurteilungen
Die Meldegebühren betragen 15,00 €
Datum | Ort | LG | Meldestelle | MS | Richter |
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Erklärung zur Nachzuchtbeurteilung:
Ziel
Systematische Erfassung möglichst vieler Hunde zur Erkennung des Phänotyps, sowie zur züchterischen Einschätzung der Verpaarung.
Inhalt
Bewertung des Phänotyps und des Verhaltens von Hunden im Alter zwischen 8 und 24 Monaten, Beratung der Besitzer und Information der Züchter.
Bewertung
Auf einem speziellen Exterieur- Bogen werden die Körpermerkmale eingetragen, auf einem zweiten Blatt wird ein verhalten und Nachzuchtbeurteilungs- Protokoll verfasst. Die Daten Erfassung erfolgt mit einem EDV Programm (modifiziertes Kördat).
Protokolleintragungen
1. Verhalten
Spezielle Übungen werden nicht durchgeführt. Der Zuchtrichter beobachtet das Verhalten der Hunde auf dem Gelände und gegenüber Personen.
2. Exterieur/Anatomie
Aussagen zur Anatomie und zum Bewegungsablauf beziehen sich auf das jeweilige Alter des Hundes.
Organisation
Veranstaltungen im Rahmen der normalen Arbeit der Landes und Bezirksgruppen an Wochenenden od. in Verbindung mit LG od. BG- Ausstellungen am jeweils anderen Tag
Durchführungsbestimmungen:
Meldezahl mindestens 10 Hunde
Meldung
3 Monate vor der Veranstaltung mit Richterbenennung an den Zuchtleiter
Die Bestätigung der Veranstaltung und des Richters erfolgt durch den Zuchtleiter
Meldeschluss
2 Wochen vor der Veranstaltung
Meldegebühr
15,00 €
Die Beratung und Bewertung erfolgt grundsätzlich durch einen in der Nähe wohnenden Körmeister. Die Zuchtwarte der Landesgruppen werden aktiv in die Durchführung der Nachzuchtbeurteilung einbezogen.
Es ist anzustreben, dass die Elterntiere anwesend sind. Ist dies nicht möglich, sind die Körprotokolle der Elterntiere vorzulegen.
Protokoll-Verteiler
Besitzer
Züchter
Zuchtbuchamt
Zuchtrichter
Zuchtleiter
Hauptzuchtwart
Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
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