Körordnung
Körordnung des Deutschen Clubs für Leonberger Hunde e.V.
Zur Erlangung der Zuchttauglichkeit muss der Leonberger eine Prüfung (nachfolgend als Körung bezeichnet) ablegen. Grundlage der Körung ist der aktuelle Standard (FCI-Standard Nr.145). Der Zweck der Körung ist, dass nur Hunde, die den Rassekennzeichen, dem anatomischen Aufbau und dem Wesen aus dem Standard entsprechen, als Zuchttiere eingesetzt werden. Das Ziel ist die Zucht mit Hunden, die überdurchschnittliche Rasse und Verhaltensmerkmale vorweisen und vererben.
§ 1: Voraussetzungen für die Zulassung zu Körung
- Der vorgestellte Hund muss zweimal von verschiedenen von der FCI für die Rasse Leonberger zugelassenen Richtern mit der Formwertnote „Sehr Gut“ oder“ Vorzüglich“ bewertet worden sein (Jugend-, Erwachsenenklasse). Zumindest ein Ausstellungsergebnis muss aus einer Erwachsenenklasse sein. Außerdem ist eine Junghundebeurteilung zu absolvieren, ersatzweise kann auch eine Bewertung einer anderen Klasse herangezogen werden (mit der Formwertnote „Sehr Gut“ oder „Vorzüglich“).
- Mit Vollendung des 18. Lebensmonats kann der Leonberger die Körung ablegen.
- Nur gesunde und gepflegte Tiere dürfen zur Körung antreten.
§ 2: Körveranstaltungen
- Körveranstaltungen werden von den LGs oder BGs (nach Genehmigung durch den DCLH Vorstand) ausgerichtet.
- Der DCLH bietet wenigstens 3 Körveranstaltungen pro Jahr an, bei Bedarf können zusätzliche Termine angesetzt werden. Die Landesgruppen können sich bei der Zuchtleitung des DCLH um Austragung der Körveranstaltungen bewerben, dieser legt die Termine unter Beachtung der räumlichen Trennung fest. Die Körtermine sowie die entsprechenden Durchführungsorte sind 4 Monate vor Veranstaltungstermin in einem der offiziellen Mitteilungsorgane des DCLH zu veröffentlichen.
- Die Anmeldung der an der Körung teilnehmenden Leonberger darf nur vom Eigentümer des Hundes, der Mitglied im DCLH sein muss, getätigt werden. Dies erfolgt bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin beim Veranstalter, dieser schickt bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung die Teilnehmerliste an die Zuchtleitung und an das Zuchtbuchamt.
- Bei der Anmeldung müssen für jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- DCLH-Ahnentafel (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original), Ausnahme: ausländische Teilnehmer
- Nachweis der Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die Originale)
- LPN1 + LPN2, LEMP, LPPN3, DNA – Befunde
- Augenbefund inkl. ICAA
- HD/ED-Befund im Original, kann nachgereicht werden.
§ 3: Gültigkeitsdauer der bestandenen Körung
- Die erste bestandene Prüfung gilt für 3 Jahre. Die zweite Prüfung kann frühestens nach 2 Jahren durchgeführt werden und gilt bis zum Ende des Zuchtzulassungsalters (Rüden ohne Altersbegrenzung, Hündinnen vollendetes 7. Lebensjahr).
- Vererbt ein Tier nachgewiesen und wiederholt Wesens- und Formfehler sowie Gesundheitsmängel, kann ihm die Zuchttauglichkeit jederzeit durch den Zuchtausschuss entzogen werden.
§ 4: Nicht bestandene Körung
- Eine nicht bestandene Körung kann nur zweimal wiederholt werden.
- Die Wiederholung der Prüfung ist zeitlich nicht festgelegt.
- Das Urteil der Körmeister ist unanfechtbar.
§ 5: Prüfungsabnahme
- Die Körung wird von einer Körkommission von 3 gleichberechtigten Körmeistern abgenommen. Die Zusammensetzung der Körkommission bestimmt die Zuchtleitung. Bei der Körung kann der Teil 2 auf die Körmeister aufgeteilt werden, Teil 1 wird durch alle Körmeister gemeinsam und gleichberechtigt durchgeführt.
- Nur gesunde und gepflegte Tiere und nur Hunde, die sich während der gesamten Prüfung im Verhalten einwandfrei zeigen, dürfen die Prüfung bestehen. Haben die Körmeister Zweifel am Wesen oder an der Verfassung des Hundes, können sie jederzeit zusätzliche Übungen anordnen oder Nachweise verlangen.
- Das Prüfungsprotokoll wird dem Besitzer nach Abschluss der Prüfung übergeben. Zusätzlich sind durch den Veranstalter nach jeder Körung die Prüfungsprotokolle an das Zuchtbuchamt, den Zuchtrichterobmann, die amtierenden Körmeister und die Zuchtleitung zu senden.
§ 6: Beurteilungskriterien
Verhaltensbeurteilung – Teil 2 der Körung
- Verhalten des Hundes auf sich allein gestellt
Der Hundeführer (HF) bindet seinen Hund frei im Gelände an einen Pfahl und entfernt sich vom Hund. Nachdem der Besitzer außer Sichtweite des Hundes ist, nähert sich der Richter demselben auf etwa 2 m. Der wesensfeste Hund wird erwartungsvoll nach seinem HF schauen und bellen oder dem Körmeister gegenüber gleichgültig, missmutig, keinesfalls aggressiv reagieren; der ängstliche und scheue Hund dagegen wird sich deutlich unsicher zeigen und zurückweichen.
- Verhalten des Hundes gegenüber eines anderen Hundes gleichen Geschlechts
Der Hund bleibt angeleint wie unter 1. und der HF bleibt außer Sicht. Ein zweiter Hund wird von seinem Besitzer in ca. 5 m Abstand vorbeigeführt. Sowohl der angeleinte als auch der vorbeizuführende Hund sollen sich unbeeindruckt, neutral oder aufmerksam verhalten. Beide dürfen in keinem Fall aggressiv auftreten. Anschließend erfolgt ein Wechsel. Der vorbeigeführte Hund wird angeleint, der vorher angeleinte Hund vorbeigeführt.
- Verhalten in einer Gruppe von Personen
Verschiedene Personen (8 -10) bilden eine Gruppe und gehen durcheinander. Der Hund wird angeleint mehrmals durch die sich bewegende Gruppe geführt. Unnatürliche Bewegungen in der Gruppe sind dabei zu unterlassen. Bei dieser Übung soll sich der Hund natürlich und unbefangen, keinesfalls ängstlich zeigen. Anschließend wird der Hund nach Aufforderung durch den Körmeister und nach dem Hörzeichen „Sitz“ durch den HF abgeleint. Der HF tritt 2 Schritte zur Seite. Der Hund soll in der Gruppe bleiben, er darf keineswegs in Panik verfallen und die Gruppe verlassen. Nach Aufforderung durch den Körmeister wird der Hund wieder angeleint und die Übung fortgesetzt.
- Leinenführigkeit
Die Übung beginnt aus der Grundstellung (Hund sitzt an der linken Seite des Führers) heraus mit dem Hörzeichen „Fuß“ durch den HF. Die Führerleine ist in der linken Hand zu halten und hat während der Übung locker durch zu hängen. Nach 40-50 Schritten hat eine Kehrtwendung zu erfolgen; nach ca. 10 Schritten folgen ca. 10 Schritte im Laufschritt, dann ca. 10 Schritte im langsamen Schritt, dann wieder ca. 10 Schritte Normalschritt. Die rechte Brustseite des Hundes soll stets mit dem Knie des HF abschneiden. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, eine Links- und eine Kehrtwendung zu zeigen. Mit einer Grundstellung wird die Übung beendet. Aus der Grundstellung geht der HF mit dem Hund durch eine stillstehende Gruppe von 4 bis 5 Personen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen. Nach Aufforderung des Körmeisters hat sich der Leonberger durch das Hörzeichen „Sitz“ des HF zweimal hinzusetzen. Die Leinenführigkeit muss mindestens befriedigend ausgeführt werden. Eine Grundstellung beim Körmeister beendet die Leinenführigkeit.
- Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf Anweisung des Körmeisters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleiben - willig folgen. Dem Fußgänger- und Straßenverkehr gegenüber soll sich der Hund sicher und gelassen verhalten. Auf seinem Weg wird der Hund von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) überraschend gekreuzt. Kurze Zeit später überholt den HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Anschließend hat der HF eine Straße sicher zu überqueren und trifft auf einen Körmeister, bleibt bei diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich kurz mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten. Die Reihenfolge der einzelnen Bestandteile kann aufgrund der Örtlichkeit durch die Körmeister verändert werden.
- Wiegen, Messen
Zunächst wird das Gewicht des Hundes auf einer Waage bestimmt. Diese sollte ein Mindestmaß von 80 cm x 50 cm aufweisen. Danach wird durch einen Körmeister die Widerristhöhe und die Brusttiefe mit einem Körmaß, sowie der Brustumfang mit einem Maßband ermittelt.
Formwertbeurteilung (Exterieur, Anatomie) – Teil 1 der Körung
- Im Anschluss erfolgt die Exterieur-Beurteilung des Hundes. Diese besteht aus
- der Gebäudebeurteilung im Stand
- der Bewegung in Schritt und Trab
- der Beurteilung des Gesamtbildes.
Abschließend wird dem HF das Prüfungsergebnis mitgeteilt.
§ 7: Hinweise zum Zuchteinsatz
Die Körmeister können verbindliche Auflagen zum Zuchteinsatz geben.
§ 8: Eintragung und Veröffentlichung
Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Körung wird in die Ahnentafel eingetragen, eine nicht bestandene Körung wird in der Ahnentafel vermerkt (Text: an Körung teilgenommen, Ort und Datum).
Nur die erfolgreiche Teilnahme wird in einem der offiziellen Mitteilungsorgane veröffentlicht.
§ 9: Prüfungsgebühren und Sonstiges
Der Clubvorstand setzt die Gebühren für die Teilnahme an der Körveranstaltung fest. Das gleiche gilt für die Anzahl der Prüfungen im Laufe eines Jahres und deren räumliche Aufteilung, sofern mehr als 3 Veranstaltungen notwendig werden. Der Prüfungsleiter rechnet innerhalb von drei Wochen die Veranstaltung mit dem Schatzmeister ab.
Stand 14.05.2025