Ausstellungsordnung
Ausstellungsordnung des Deutschen Clubs für Leonberger Hunde e. V.
Sitz Leonberg / Baden-Württemberg
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines
2. Sonderschauen
3. Spezial-Rassehunde-Ausstellungen
4. Clubsiegerschau
5. Verleihungsbestimmungen für Titel
5.a Verleihungsbestimmungen für den Titel „Deutscher Champion Club“
5.b Verleihungsbestimmungen für den Titel „Deutscher Jugend-Champion Club“
5.c Verleihungsbestimmungen für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion Club“
5.d Eigentümerwechsel
6. Sonderleiter (Ringleiter)
7. Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung
8. Änderungen der DCLH-Ausstellungsordnung
1. Allgemeines
1.1 Zweck und Zuständigkeit
Ausstellungen sind eine zuchtfördernde Einrichtung, die der Bewertung der Hunde dient. Es wird der Formwert des Hundes ermittelt. Außerdem stehen Beratung, Werbung, Kontaktaufnahme bzw. Kontakterhaltung im Vordergrund.
Weiterhin können Siegertitel, Anwartschaften auf Championate und Ehrenpreise errungen werden. Für die Durchführung von Spezial-Schauen und die Angliederung von Sonderschauen an Internationale- oder Allgemeine Rassehunde-Ausstellungen ist der DCLH zuständig. Er kann die Ausrichtung einer Landes- oder Bezirksgruppe übertragen. Die Anwartschaften auf die Titel "Deutscher Champion VDH" und "Deutscher Champion Club" dürfen nur vergeben werden, wenn vorher der Terminschutz durch den VDH beantragt und erteilt wurde.
Für den gesamten Geschäftsbereich ist der Beauftragte für das Ausstellungswesen DCLH zuständig. Zuständig für die Einteilung der Richter bei Sonderschauen und Clubschau ist der DCLH-Richterobmann, bei Spezial-Rassehunde-Ausstellungen der Ausstellungsleiter.
1.2 Besondere Hinweise
1.2.1 Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
1.2.2 Die Ausstellungsleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter.
Die Hundeeigentümer haften für alle Schäden, die ihre Hunde anrichten.
1.2.3 Das Meldegeld ist bei Abgabe der Meldung fällig (aus banktechnischen Gründen kann bei Meldungen aus dem Ausland anders verfahren werden). Bei Nichterscheinen wird nicht zurückerstattet.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Teil des Meldegeldes zur Deckung entstandener Unkosten zu verwenden, wenn die Schau im Falle höherer Gewalt nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden kann.
1.2.4 Bewertungen sind, außer bei Formfehlern, nicht anfechtbar. Beschwerden und Reklamationen sind nur während der Rassehundeausstellung bei der Ausstellungsleitung möglich und zu protokollieren.
1.2.5 Ungebührliche Kritik an Richterurteilen wird geahndet. Sie kann u.a. Ausstellungssperre, zumindest Ring- und/oder Ausstellungsverweis zur Folge haben.
1.2.6 Die Ahnentafeln der gemeldeten Hunde sind mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Hunden mit Ausbildungskennzeichen sind die Leistungsurkunden ebenfalls bei Aufforderung vorzulegen.
1.3 Kataloge und Richterberichte
Für alle Schauen des DCLH sind Kataloge und Richterberichte vorgeschrieben.
1.4 Klasseneinteilung
Auf angegliederten Sonderschauen gelten die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung.
Die nachstehende Klasseneinteilung gilt für alle Spezial-Rassehunde-Ausstellungen:
Zum Start berechtigende Titel und Prüfungen müssen bis zum Meldeschlusstermin bestätigt sein. Der Nachweis ist zu erbringen.
Stichtag für die Alterszuordnung: Der Hund muss am Tag, an dem er bei einer Rassehunde-Ausstellung ausgestellt werden soll, das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.
1.4.1. Veteranenklasse (ab 8 Jahren)
In dieser Klasse können Anwartschaften auf den Deutschen Veteranen-Champion (VDH/Club) vergeben werden.
Der „Beste Veteran der Rasse“ wird aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse ermittelt. Rüde und Hündin nehmen am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.
1.4.2. Championklasse
(auf internationalen- u. nationalen Schauen gilt die VDH-Ausstellungsordnung). Auf clubinternen Schauen sind zusätzlich alle Clubsieger, Landesgruppensieger und Bezirksgruppensieger zugelassen. In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
1.4.3. Leistungsklasse (ab 15 Monate)
Zum Start berechtigen die Ausbildungskennzeichen VPG I-III, IPO I-III, FH und BH/VT und die clubinternen Prüfungen LG, LF und BH-Club.
In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben
1.4.4. Zuchtklasse
Zum Start berechtigt sind zuchttaugliche Hunde, die eine gültige Körung haben.
In dieser Klasse werden keine VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben.
1.4.5. Offene Klasse (ab 15 Monate)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
1.4.6. Zwischenklasse (15-24 Monate)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
1.4.7. Jugendklasse (9-18 Monate)
In dieser Klasse können DCLH und VDH Jugend CAC Anwartschaften vergeben werden.
In der Jugendklasse ist „Vorzüglich“ die höchstmögliche Formwertnote.
Der „Beste Jugendhund“ wird aus dem erstplatzierten mit „Vorzüglich 1“ platzierten Rüden und der erstplatzierten mit „Vorzüglich 1“ platzierten Hündin der Jugendklasse ermittelt. Rüde und Hündin nehmen am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.
1.4.8 Jüngstenklasse (6-9 Monate)
1.4.9 Welpenberatung
Auf Leonberger Spezial-Rassehunde-Ausstellungen kann aus zuchtorientierten Gründen eine Welpenberatung durchgeführt werden.
Doppelmeldungen sind unzulässig.
1.5 Bewertungen
1.5.1. Formwertnoten
Es können folgende Formwertnoten vergeben werden:
Vorzüglich (V)
Sehr gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Disqualifiziert (Disq)
In der Jüngstenklasse kann
vielversprechend (vv)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)
vergeben werden.
1.5.2 Platzierungen
Es gelten die Bestimmungen des VDH. Die ersten 4 Hunde werden platziert, sofern sie mit "Vorzüglich" oder "Sehr gut", in der Jüngstenklasse mit vielversprechend oder versprechend bewertet wurden.
1.6 Gruppen
1.6.1 Zuchtgruppen
Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens 3 Leonberger Hunden aus demselben Zwinger. Alle Hunde müssen am Tage der Ausstellung gemeldet und vorgestellt worden sein und bei der Einzelbewertung mindestens "GUT" erhalten haben oder in der Veteranenklasse ausgestellt worden sein.
1.6.2. Nachzuchtgruppen
Als Nachzuchtgruppen gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Die Gruppe besteht aus solch einem Rüden bzw. solch einer Hündin sowie mindestens 5 Nachkommen beiderlei Geschlechts aus mindestens zwei verschiedenen Würfen. Alle Hunde einer Gruppe müssen auf einer Rassehunde-Ausstellung mindestens die Formwertnote " GUT" erhalten haben, mindestens 2 der vorgestellten Hunde müssen am gleichen Tage ausgestellt worden sein.
1.6.3. Paarklassenwettbewerb
Paarklassen bestehen aus einem Rüden und einer Hündin, die im Eigentum eines Ausstellers sein müssen. Sie müssen am gleichen Tag bei der Einzelbewertung mindestens die Formwertnote „Gut“ erhalten haben.
2. Sonderschauen
a) An nationale oder internationale Rassehunde-Ausstellungen kann der DCLH innerhalb des Bundesgebietes Sonderschauen angliedern. Die Sonderschauen werden nur durch den Ausstellungsbeauftragten DCLH beim Veranstalter angemeldet.
b) Auf diesen Schauen gilt die VDH- Ausstellungsordnung.
c) Teilnehmer
Siehe VDH-Ausstellungsordnung
d) Sonderleitung
DCLH oder eine Landes- bzw. Bezirksgruppe nach Absprache.
e) Meldegeld
wird vom VDH bzw. vom Veranstalter festgelegt.
f) Gebühren
Siehe VDH-Gebührenordnung
g) Anwartschaften
CACIB und CACIB Res. wird nach den Bestimmungen der FCI vergeben.
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“, „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ und „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ werden nach den VDH-Bestimmungen vergeben.
CAC. Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (Club)“ können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Offenen-, der Zwischen- und der Championklassen vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen Champion (Club)“ können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.
Die Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“ können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Eine Vergabe der höchstmöglichen Formwertnote „Vorzüglich“ und der Platzierung des entsprechenden Hundes auf Platz 1 der jeweiligen Klasse ist grundsätzlich nur in Verbindung mit der Vergabe des entsprechenden Titels bzw. Titelanwartschaften möglich. Sollte der Zuchtrichter keinen Titel bzw. keine Titelanwartschaft vergeben, muss dies vom Zuchtrichter ausdrücklich im Richterbericht erwähnt werden.
3. Spezial-Rassehunde-Ausstellungen
a) Ausrichter sind die Landesgruppen
Die Ausrichtung kann einer Bezirksgruppe übertragen werden. Die Schau muss beim Ausstellungsbeauftragten DCLH mit Angabe des Ausstellungsleiters, des geplanten Termins und des Ortes mindestens 6 Monate vorher beantragt werden. Der Terminschutz wird durch den Ausstellungsbeauftragten beim VDH beantragt.
b) Teilnehmer
Hunde deutscher und ausländischer Besitzer mit DCLH bzw. VDH/FCI anerkannten Papieren.
c) Meldegeld und Gebühren
Die Landes- bzw. Bezirksgruppe wickelt die Schau in Eigenverantwortung ab. Sie erhebt Meldegelder und überweist nach der VDH-Gebührenordnung für termingeschützte Spezial-Rassehunde-Ausstellungen für jeden gemeldeten Hund die entsprechende Gebühr an den VDH.
d) Richter
Nach Genehmigung durch den Ausstellungsbeauftragten DCLH werden die Richter durch die Landesgruppen bzw. Bezirksgruppen eingeladen.
Für ausländische Zuchtrichter müssen keine „Freigaben“ mehr über die VDH-Geschäftsstelle beantragt werden. Auf sämtlichen Rassehunde-Ausstellungen dürfen ausländische Zuchtrichter nur dann tätig werden, wenn sie gemäß Richterliste des zuständigen Dachverbandes die Berechtigung zum Richten der betreffenden Rassen und Wettbewerbe haben.
e) Anwartschaften
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH/Club)" können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Offenen, Zwischen- und der Championklassen vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen Champion (VDH/Club)" können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH/Club)“ können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
f) Siegertitel
Die Landes-, bzw. Bezirksgruppen können Siegertitel vergeben.
Die Landesgruppensieger (LG-Sieger) werden aus den Erstplatzierten der Zwischen-, Offenen-, Champion-, Zucht- und Leistungsklassen jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt, sofern die höchstmögliche Formwertnote erreicht wurde. Dann wird der Beste Rüde und die Beste Hündin aus dem LG-Sieger, dem V1 der Jugendklasse und dem V1 der Veteranenklasse jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt.
Im Anschluss werden der Beste Veteran aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse und der Beste Jugendhund aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Jugendklasse ermittelt.
Aus dem Besten Rüden und der Besten Hündin wird der (BOB) Best of Breed und der (BOS) Best of Opposite Sex ermittelt.
4.Clubsiegerschau
a) Ausrichter ist der DCLH
b) Termin:
Das letzte Septemberwochenende des Jahres.
c) Teilnehmer:
Hunde deutscher und ausländischer Besitzer mit DCLH, bzw. VDH/FCI anerkannten Papieren.
d) Meldegeld:
Der Club erhebt Meldegelder und führt pro gemeldeten Hund die entsprechende Gebühr an den VDH ab.
e) Anwartschaften:
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH/Club)" können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Offenen, Zwischen- und der Championklassen vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen Champion (VDH/Club)" können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH/Club)“ können an die V1 Hunde bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
f) Siegertitel
Die Clubsieger werden aus den Erstplatzierten der Zwischen-, Offenen-, Champion-, Zucht- und Leistungsklassen jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt, sofern die höchstmögliche Formwertnote erreicht wurde. Dann wird der Beste Rüde und die Beste Hündin aus dem Clubsieger, dem V1 der Jugendklasse und dem V1 der Veteranenklasse jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt.
Im Anschluss werden der Beste Veteran aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse und der Beste Jugendhund aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Jugendklasse ermittelt.
Aus dem Besten Rüden und der Besten Hündin wird der (BOB) Best of Breed und der (BOS) Best of Opposite Sex ermittelt.
5. Verleihungsbestimmungen für Titel
5a. Verleihungsbestimmungen für den Titel „Deutscher Champion (Club)“
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen, Zwischen- und Championklasse auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCLH oder angegliederten nationalen oder internationalen Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 15 Monate.
Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Champion (CLUB)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf DCLH-Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten internationalen- und nationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft „Internationale/Nationale Ausstellung“ aufgewertet werden. Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial Rassehunde Ausstellung“ aufgewertet werden.
Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, VDH-Europasieger-Ausstellung, VDH-Annual Trophy Winner und German Winner Show zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Champion (Club)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (Club)“ vorgeschlagen wurden. Davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf DCLH Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten nationalen oder internationalen Ausstellungen des VDH errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein, ohne zeitliche Einschränkungen.
Der Titel „Deutscher Champion (Club)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (Club)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde Ausstellungen im In- und Ausland.
5b. Verleihungsbestimmungen für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 9 Monate.
Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve Anwartschaften auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft „Internationale/Nationale Ausstellung“ aufgewertet werden.
Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial-Rassehunde-Ausstellung“ aufgewertet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf DCLH Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Club)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
5c. Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Club)
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 8 Jahre.
Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Club)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen können zu einer Anwartschaft „Internationale/Nationale Ausstellung“ aufgewertet werden.
Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial-Rassehunde-Ausstellung“ aufgewertet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Club)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf DCLH Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder angegliederten Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Club)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
5d. Eigentümerwechsel
Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (Club)“, „Deutscher Jugend-Champion (Club)”, „Deutscher Veteranen-Champion (Club)”: Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über, wenn dieser Eigentümer Mitglied im Deutschen Club für Leonberger Hunde e.V. oder einem FCI angeschlossenem Zuchtverein ist.
6. Sonderleiter (Ringleiter)
Auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen sind nur Sonderleiter einzusetzen, die an einer Sonderleiterschulung des VDH teilgenommen haben oder eine Sonderleiterausbildung des DCLH absolviert haben. Diese Ausbildung hat eine Gültigkeit von drei Jahren, die durch Teilnahme an Lehrgängen und durch regelmäßige Tätigkeit als Sonderleiter/Ringleiter wieder erneuert werden.
Siehe Ausführungsbestimmungen Ausbildung Sonderleiter DCLH.
Sie haben sich durch Teilnahme an Lehrgängen und durch Selbststudium auf dem letztgültigen Stand der einschlägigen Ordnungen und Bestimmungen zu halten.
Die Teilnahme an Sonderleiterbesprechungen vor angegliederten Sonderschauen an nationalen oder internationalen Rassehunde-Ausstellungen ist anzuraten.
Sonderleiter, die an einer Schulung des VDH teilgenommen haben, sollen die Sonderleiterurkunde VDH binnen 14 Tagen nach Erhalt an den Ausstellungsbeauftragten übersenden.
Nach Meldeschluss informiert der Sonderleiter baldmöglichst den Ausstellungsbeauftragten DCLH bezüglich Höhe und Anzahl der gemeldeten Hunde in den einzelnen Klassen.
CAC-Vorschlagszettel und Abrechnungsformular können unter www.dclh.de heruntergeladen werden.
Übersteigt die Meldezahl 50 Hunde, muss der Sonderleiter umgehend einen zweiten Ring bei der Ausstellungsleitung beantragen.
Wird ein weiterer Ring nicht zur Verfügung gestellt, ist der Ausstellungsbeauftragte DCLH davon in Kenntnis zu setzen.
Der Sonderleiter teilt rechtzeitig dem/den Richter/n die Zahl der zu richtenden Hunde und die für die Ausstellung relevanten Daten mit. Absprachen bezüglich An- u. Abreise sowie Übernachtung fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich des Sonderleiters.
Angegliederte Sonderschauen sind umgehend durch die Sonderleiter mit dem Schatzmeister des DCLH unter Benutzung der Vordrucke abzurechnen. Die Richterberichte sendet der Sonderleiter (Ausstellungsleiter auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) nebst CAC-Vorschlagszettel so schnell wie möglich an den Ausstellungsbeauftragten DCLH.
Für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf einer Sonderschau ist in seinem Ringbereich der Sonderleiter verantwortlich.
Verstöße gegen die Ordnungsbestimmungen sind während der Rassehunde-Ausstellung der Ausstellungsleitung, darüber hinaus baldmöglichst dem Ausstellungsbeauftragten DCLH mitzuteilen.
7. Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung
…zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich.
8.Änderungen der DCLH Ausstellungs-Ordnung
Der DCLH ist verpflichtet, diese Ausstellungsordnung der VDH-Ausstellungsordnung anzugleichen nach § 1. (3) der Satzung. Der DCLH-Vorstand ist berechtigt im Falle von 7. sowie in dringenden Fällen diese Ordnung zu ändern und die Änderung durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen.
Der Vorstand DCLH
Stand: 21.09.2025