Ausstellungsordnung
Ausstellungsordnung des Deutschen Clubs für Leonberger Hunde e. V.
Sitz Leonberg / Württemberg
Inhaltsverzeichnis:
- 1. Allgemeines
- 2. Sonderschauen
- 3. Landesgruppen-, und Bezirksgruppen-Spezialschauen
- 4. Clubsieger-Schau
- 5.a Verleihungsbestimmungen für den Titel (Deutscher Champion-Klub)
- 5.b Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub)
- 5.c Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Klub)
- 6. Sonderleiter (Ringleiter)
- 7. Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung
- 8. Änderungen der DCLH Ausstellungsordnung
1. Allgemeines
1.1 Zweck und Zuständigkeit
Ausstellungen sind eine zuchtfördernde Einrichtung, die der Bewertung der Hunde dient. Es wird der Formwert des Hundes ermittelt. Außerdem stehen Beratung, Werbung, Kontaktaufnahme bzw. Kontakterhaltung im Vordergrund.
Weiterhin können Siegertitel, Anwartschaften auf Championate und Ehrenpreise errungen werden. Für die Durchführung von Spezial-Schauen und die Angliederung von Sonderschauen an Internationale oder Allgemeine Rassehunde-Ausstellungen ist der DCLH zuständig. Er kann die Ausrichtung einer Landes- oder Bezirksgruppe übertragen. Die Anwartschaften auf die Titel "Deutscher Champion VDH" und "Deutscher Champion Klub" dürfen nur vergeben werden, wenn vorher der Terminschutz durch den VDH beantragt und erteilt wurde.
Für den gesamten Geschäftsbereich ist der Beauftragte für das Ausstellungswesen DCLH zuständig. Zuständig für die Einteilung der Richter bei Sonderschauen und Clubschau ist der DCLH-Richterobmann, bei Spezialrassehundeausstellungen der Ausstellungsleiter.
1.2 Besondere Hinweise
1.2.1 Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
1.2.2 Die Ausstellungsleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter. Die Hundeeigentümer haften für alle Schäden, die ihre Hunde anrichten.
1.2.3 Das Meldegeld ist bei Abgabe der Meldung fällig. (Aus banktechnischen Gründen kann bei Meldungen aus dem Ausland anders verfahren werden). Bei Nichterscheinen wird nicht zurückerstattet. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Teil des Meldegeldes zur Deckung entstandener Unkosten zu verwenden, wenn die Schau im Falle höherer Gewalt nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden kann.
1.2.4 Bewertungen sind, außer bei Formfehlern, nicht anfechtbar. Beschwerden und Reklamationen sind nur während der Rassehundeausstellung bei der Ausstellungsleitung möglich und zu protokollieren.
1.2.5 Ungebührliche Kritik an Richterurteilen wird geahndet. Sie kann u.a. Ausstellungssperre, zumindest Ring- und/oder Ausstellungsverweis zur Folge haben.
1.2.6 Die Ahnentafeln der gemeldeten Hunde sind mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Hunden mit Ausbildungskennzeichen sind die Leistungsurkunden ebenfalls bei Aufforderung vorzulegen.
1.3 Kataloge und Richterberichte
Für alle Schauen des DCLH sind Kataloge und Richterberichte vorgeschrieben.
1.4 Klasseneinteilung
Auf angegliederten Sonderschauen gelten die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung.
Die nachstehende Klasseneinteilung gilt für alle Spezial-Rassehunde-Ausstellungen:
Zum Start berechtigende Titel und Prüfungen müssen bis zum Meldeschlusstermin bestätigt sein. Der Nachweis ist zu erbringen.
Stichtag für die Alterszuordnung: Der Hund muss am Tag, an dem er bei einer Rassehundeausstellung ausgestellt werden soll, das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.
1.4.1. Veteranenklasse (ab 8 Jahren)
In dieser Klasse werden Anwartschaften auf den Deutschen Veteranen- Champion (VDH / Klub) vergeben
Der „Beste Veteran der Rasse“ wird aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse ermittelt. Rüde und Hündin nehmen am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.
Es können Anwartschaften auf den Titel Deutscher Veteranenchampion (VDH/Klub) vergeben werden.
1.4.2. Championklasse (auf internationalen- u. nationalen Schauen gilt die VDH-Ausstellungsordnung). Auf clubinternen Schauen sind zusätzlich alle Clubsieger, Landesgruppensieger und Bezirksgruppensieger zugelassen. In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
1.4.3. Leistungsklasse (ab 15 Monate)
Zum Start berechtigen die Ausbildungskennzeichen VPG I-III, IPO I-III, FH und BH/VT und die clubinternen Prüfungen LG, LF und BH-Club.
In dieser Klasse werden keine VDH-und CAC-Anwartschaften vergeben
1.4.4. Zuchtklasse
Zum Start berechtigt sind zuchttaugliche Hunde, die eine gültige Körung haben.
In dieser Klasse werden keine VDH-und CAC-Anwartschaften vergeben.
1.4.5. Offene Klasse (ab 15 Monate)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
1.4.6. Zwischenklasse (15-24 Monate)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
1.4.7. Jugendklasse (9-18 Monate)
In dieser Klasse können DCLH und VDH Jugend CAC Anwartschaften vergeben werden.
In der Jugendklasse ist "Vorzüglich" die höchstmögliche Formwertnote.
Der „Beste Jugendhund“ wird aus dem erstplatzierten mit „Vorzüglich 1“ platzierten Rüden
und der erstplatzierten mit „Vorzüglich 1“ platzierten Hündin der Jugendklasse ermittelt.
Rüde und Hündin nehmen am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.
1.4.8 Jüngstenklasse (6-9 Monate)
Welpenberatung
Auf Leonberger Spezial-Rassehunde-Ausstellungen kann aus zuchtorientierten Gründen eine Welpenberatung durchgeführt werden.
Doppelmeldungen sind unzulässig.
1.5
1.5.1. Formwertnoten
Es können folgende Formwertnoten vergeben werden:
Vorzüglich (V)
Sehr gut (SG)
Gut (G)
Genügend ( Ggd )
Disqualifiziert ( Disq )
In der Jüngstenklasse kann
vielversprechend (vv)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)
vergeben werden.
1.5.2 Platzierungen
Es gelten die Bestimmungen des VDH. Die ersten 4 Hunde werden platziert, sofern sie mit "Vorzüglich" oder "Sehr gut" bewertet wurden, in der Jüngstenklasse mit "vielversprechend" oder "versprechend" bewertet wurden.
1.6
1.6.1 Zuchtgruppen
Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens 3 Leonberger Hunden aus demselben Zwinger. Alle Hunde müssen am Tage der Ausstellung gemeldet und vorgestellt worden sein und bei der Einzelbewertung mindestens "GUT" erhalten haben oder in der Veteranenklasse ausgestellt worden sein.
1.6.2. Nachzuchtgruppen
Als Nachzuchtgruppen gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Die Gruppe besteht aus solch einem Rüden bzw. solch einer Hündin sowie mindestens 5 Nachkommen beiderlei Geschlechts aus mindestens zwei verschiedenen Würfen. Alle Hunde einer Gruppe müssen auf einer Rassehundeausstellung mindestens die Formwertnote " GUT" erhalten haben, mindestens 2 der vorgestellten Hunde müssen am gleichen Tage ausgestellt worden sein.
1.6.3. Paarklassenwettbewerb
Paarklassen bestehen aus einem Rüden und einer Hündin, die im Eigentum eines Ausstellers sein müssen. Sie müssen am gleichen Tag bei der Einzelbewertung mindestens die Formwertnote „Gut“ erhalten haben oder in der Veteranenklasse ausgestellt worden sein.
2. Sonderschauen
a) An nationale oder internationale Rassehundeausstellungen kann der DCLH innerhalb des Bundesgebietes Sonderschauen angliedern. Die Sonderschauen werden nur durch den Ausstellungs-Beauftragten DCLH beim Veranstalter angemeldet.
b) Auf diesen Schauen gilt die VDH- Ausstellungsordnung.
c) Teilnehmer:
Siehe VDH-Ausstellungsordnung!
d) Sonderleitung:
DCLH oder eine Landes – bzw. Bezirksgruppe nach Absprache.
e) Meldegeld:
… wird vom VDH bzw. vom Veranstalter festgelegt.
f) Gebühren:
Siehe VDH-Gebührenordnung!
g) Anwartschaften:
CACIB u. CACIB Res. wird nach den Bestimmungen der FCI vergeben.
Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Champion (VDH), Deutscher VDH-Veteranen Champion und Deutscher VDH-Jugendchampion werden nach den VDH Bestimmungen vergeben.
CAC. Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Champion (Klub) können an die V1 bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Offenen-, der Zwischenklasse und der Championklassen vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen Champion (Klub)" können an die V1 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden. Jugend-Champion (Klub). Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion (Klub) können an die V1 bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Eine Vergabe der höchstmöglichen Formwertnote „Vorzüglich“ und der Platzierung des
entsprechenden Hundes auf Platz 1 der jeweiligen Klasse ist grundsätzlich nur in
Verbindung mit der Vergabe des entsprechenden Titels bzw. Titelanwartschaften
möglich. Sollte der Zuchtrichter keinen Titel bzw. keine Titelanwartschaft vergeben,
muss dies vom Zuchtrichter ausdrücklich im Richterbericht erwähnt werden.
3. Spezial-Rassehunde-Ausstellungen
a) Ausrichter: Landesgruppen.
Die Ausrichtung kann einer Bezirksgruppe übertragen werden. Die Schau muss beim Ausstellungs-Beauftragten DCLH mit Angabe des Ausstellungsleiters, des geplanten Termins und des Ortes mindestens 6 Monate vorher beantragt werden. Der Terminschutz wird durch den Ausstellungs- Beauftragten beim VDH beantragt.
b) Teilnehmer:
Hunde deutscher und ausländischer Besitzer mit DCLH bzw. VDH/FCI anerkannten Papieren.
c) Meldegeld und Gebühren:
Die Landes- bzw. Bezirksgruppe wickelt die Schau in Eigenverantwortung ab. Sie erhebt Meldegelder und überweist nach der VDH Gebührenordnung für termingeschützte Spezialrassehundeausstellungen für jeden gemeldeten Hund die entsprechende Gebühr an den VDH.
d) Richter:
Nach Genehmigung durch den Ausstellungs-Beauftragten DCLH werden die Richter durch die Landesgruppen bzw. Bezirksgruppen eingeladen.
Für ausländische Zuchtrichter müssen keine „Freigaben“ mehr über die VDH-Geschäftsstelle beantragt werden. Auf sämtlichen Rassehunde-Ausstellungen dürfen ausländische Zuchtrichter nur dann tätig werden, wenn sie gemäß Richterliste des zuständigen Dachverbandes die Berechtigung zum Richten der betreffenden Rassen und Wettbewerbe haben.
e) Anwartschaften:
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH/Klub)" können an die V1 Hunde in den Offenen-, den Zwischenklassen und Championklassen vergeben werden bzw. die Reserve-Anwartschaften Dt. Cha. (VDH/Klub) analog an die V2 Hunde.
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen Champion (VDH/Klub)" können an die V1 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion (VDH/Klub).
Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion VDH/(Klub) können an die V1 bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
f) Siegertitel:
Die Landes-, bzw. Bezirksgruppen können Siegertitel vergeben.
Die Landesgruppensieger (LG-Sieger) werden aus den Erstplatzierten der Zwischen-, Offenen-, Champion-, Zucht- und Leistungsklassen jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt, sofern die höchstmögliche Formwertnote erreicht wurde. Dann wird der Beste Rüde und die Beste Hündin aus dem LG-Sieger, dem V1 der Jugendklasse und dem V1 der Veteranenklasse jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt.
Im Anschluss werden der Beste Veteran aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse und der Beste Jugendhund aus den V1 Hunden der Jugendklasse jeweils Rüden und Hündinnen ermittelt.
Aus dem Besten Rüden und der Besten Hündin wird der (BOB) Best of Breed und der (BOS) Best of Opposite Sex ermittelt.
4. Clubsiegerschau
Ausrichter:
DCLH
Termin:
Das letzte Septemberwochenende des Jahres.
Teilnehmer:
Hunde deutscher und ausländischer Besitzer mit DCLH, bzw. VDH/FCI anerkannten Papieren.
Meldegeld:
Der Club erhebt Meldegelder und führt pro gemeldeten Hund die entsprechende Gebühr an den VDH ab.
Anwartschaften:
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH/Klub)" können an die V1 Hunde in den Offenen-, den Zwischenklassen und Championklassen vergeben werden bzw. die Reserve-Anwartschaften Dt. Cha. (VDH/Klub) analog an die V2 Hunde.
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen Champion (VDH/Klub)" können an die V1 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.
Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion VDH/(Klub) können an die V1 bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
Siegertitel:
Die Clubsieger werden aus den Erstplatzierten der Zwischen-, Offenen-, Champion-, Zucht- und Leistungsklassen jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt. Sofern die höchstmögliche Vormwertnote erreicht wurde. Dann wird der Beste Rüde und die Beste Hündin aus dem Clubsieger, dem V1 der Jugendklasse und dem V1 der Veteranenklasse jeweils bei Rüden und Hündinnen ermittelt.
Im Anschluss wird der Beste Veteran aus dem V1 Rüden und der V1 Hündin der Veteranenklasse und der Beste Jugendhund aus den V1 Hunden der Jugendklasse jeweils Rüden und Hündinnen ermittelt.
Aus dem Besten Rüden und der Besten Hündin wird der (BOB) Best of Breed und der (BOS) Best of Opposite Sex ermittelt.
5.a. Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Champion (Klub)
Der Titel wird verliehen, wenn 4 CAC-Anwartschaften nachgewiesen werden können. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestabstand von 12 Monaten und ein Tag liegen.
Die Anwartschaften müssen unter mindestens 3 verschiedenen Richtern erworben worden sein. Die Anwartschaften können nur in der Offenen Klasse, der Zwischenklasse sowie in der Championklasse auf termingeschützten Rassehundeausstellungen vergeben werden.
Ein Hund kann nur einmal den Titel "Deutscher Champion (Klub)" verliehen bekommen.
5.b. Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub)
Der Titel wird verliehen, wenn 3 Jugend CAC-Anwartschaften nachgewiesen werden können. Die Anwartschaften müssen unter mindestens 2 verschiedenen Richtern erworben worden sein. Die Anwartschaften können nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Ausstellungen vergeben werden.
Ein Hund kann nur einmal den Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub)" verliehen bekommen.
5.c Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Klub)
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Klub)“ wird an Hunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Klub)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
6. Sonderleiter (Ringleiter)
Auf termingeschützten Rassehundeausstellungen sind nur Sonderleiter einzusetzen, die an einer Sonderleiterschulung des VDH teilgenommen haben oder eine Sonderleiterausbildung des DCLH absolviert haben. Diese Ausbildung hat eine Gültigkeit von drei Jahren, die durch Teilnahme an Lehrgängen und durch regelmäßige Tätigkeit als Sonderleiter/Ringleiter wieder erneuert werden.
Siehe Ausführungsbestimmungen Ausbildung Sonderleiter DCLH.
Sie haben sich durch Teilnahme an Lehrgängen und durch Selbststudium auf dem letztgültigen Stand der einschlägigen Ordnungen und Bestimmungen zu halten.
Die Teilnahme an Sonderleiterbesprechungen vor angegliederten Sonderschauen an nationalen oder internationalen Rassehundeausstellungen ist anzuraten.
Nach Meldeschluss informiert der Sonderleiter baldmöglichst den Ausstellungs-Beauftragten DCLH bezüglich Höhe und Anzahl der gemeldeten Hunde in den einzelnen Klassen.
CAC-Vorschlagszettel und Abrechnungsformular können unter www.dclh.de heruntergeladen werden.
Übersteigt die Meldezahl 50 Hunde, muss der Sonderleiter umgehend einen zweiten Ring bei der Ausstellungsleitung beantragen.
Wird ein weiterer Ring nicht zur Verfügung gestellt, ist der Ausstellungs-Beauftragte DCLH davon in Kenntnis zu setzen.
Der Sonderleiter teilt rechtzeitig dem/den Richter/n die Zahl der zu richtenden Hunde und die für die Ausstellung relevanten Daten mit. Absprachen bezüglich An- u. Abreise sowie Übernachtung fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich des Sonderleiters.
Angegliederte Sonderschauen sind umgehend durch die Sonderleiter mit dem Schatzmeister des DCLH unter Benutzung der Vordrucke abzurechnen. Die Richterberichte sendet der Sonderleiter (Ausstellungsleiter auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) nebst CAC-Vorschlagszettel so schnell wie möglich an den Ausstellungs-Beauftragten DCLH.
Für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf einer Sonderschau ist in seinem Ringbereich der Sonderleiter verantwortlich.
Verstöße gegen die Ordnungsbestimmungen sind während der Rassehundeausstellung der Ausstellungsleitung, darüber hinaus baldmöglichst dem Ausstellungs-Beauftragten DCLH mitzuteilen.
7. Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung
… zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich.
8. Änderungen der DCLH Ausstellungs-Ordnung
Der DCLH ist verpflichtet diese Ausstellungsordnung der VDH-Ausstellungsordnung anzugleichen nach § 1. (3) der Satzung. Der DCLH Vorstand ist berechtigt im Falle von 7. sowie in dringenden Fällen diese Ordnung zu ändern und die Änderung durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen.
Der Vorstand DCLH
Stand: 08.10.2018