Die Gebühren in Höhe von 40,00 Euro sind bitte mit Abgabe der Meldung zu zahlen!
Datum | Ort | LG | Prüfungsleitung/ Meldestelle | Bankverbindung | Körmeister |
30.09./01.10.2023
Meldeschluss: 02.09.2023
Fristverlängerung bis zum 09.09.2023
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Platzanlage DVG Im Reiche d. Wassers 33 58239 Schwerte |
West |
Volker Marahrens
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Alte Landstrasse 56 33397 Rietberg Tel: 01590-2456983
Prüfungsleitung Klaus Haase Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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DCLH eV BG Rhein-Ruhr
Sparkasse Dortmund
IBAN: DE40 4405 0199 0841 0145 29
BIC: DORTDE33XXX
Kennwort: Körung, Name des Hundes
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Rita Pleibel, Daniel Krebes, Nathalie Mayer |
Datum | Ort | LG | Prüfungsleitung/ Meldestelle | Bankverbindung | Körmeister |
27./28.01.2024 |
Übungsgelände des SV OG Gersthofen Unterer Auweg 10 ½ 86169 Augsburg |
Bayern |
Julian Pflugmacher Veltliner Weg3 89567 Sontheim an der Brenz
Tel.: 0151-55040920 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. |
Landesgruppe Bayern DCLH Raiffeisenbank Ortenburg-Kirchberg v.W. eG IBAN: DE62 7406 1670 0003 2339 79 BIC: GENODEF1ORT Kennwort: Körung, Name des Hundes |
Angelika Szynkarek Wolfgang Mayer |
Mit der Anmeldung zur Körung stimmen Sie der Ablichtung des hiermit angemeldeten Leonbergers, exklusiv für das offizielle Vereinsorgan des DCLH e. V. „LeoZeit“, zu.
Des Weiteren sind Sie einverstanden, dass das daraus resultierende Foto in der für diese Körung vorgesehenen Ausgabe der „LeoZeit“ veröffentlicht wird. Individuell zugesandte Fotos, die nicht am Tag der Körung durch den dafür zuständigen Fotografen gemacht werden, können nicht im offiziellen Vereinsorgan berücksichtigt werden!
Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.