Körung der LG Baden-Württemberg in Leonberg
- Datum
- 20. Oktober 2024
Beschreibung
- Prüfungsleitung/
Meldestelle - Elke Böhm
Untere Gasse 2
74677 Dörzbach-Laibach
Telefon: 07937-8039306
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Meldeschluss
- 14. Oktober 2024
- Bankverbindung
- KSK Böblingen
IBAN: DE30 6035 0130 0008 7060 38
BIC: BBKRDE6BXXX - Körmeister
- Wolfgang Mayer
Rita Pleibel - Meldeschein
- zum Meldeschein
Standortinformationen
Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Böblingen, Leonberg, 71229, Bettelmannsreute, 1
- Straße
-
Bettelmannsreute 1
- Stadt
-
71229 Leonberg
- Bundesland
-
Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
- Straße
- Bettelmannsreute 1
- Stadt
- 71229 Leonberg
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
Mit der Anmeldung zur Körung stimmen Sie der Ablichtung des hiermit angemeldeten Leonbergers, exklusiv für das offizielle Vereinsorgan des DCLH e. V. „LeoZeit“, zu.
Des Weiteren sind Sie einverstanden, dass das daraus resultierende Foto in der für diese Körung vorgesehenen Ausgabe der „LeoZeit“ veröffentlicht wird. Individuell zugesandte Fotos, die nicht am Tag der Körung durch den dafür zuständigen Fotografen gemacht werden, können nicht im offiziellen Vereinsorgan berücksichtigt werden!
Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.