Körung der LG Bayern
- Datum
- 22. Februar 2025 - 23. Februar 2025
Beschreibung
- Prüfungsleitung/
Meldestelle -
Stefanie Kaiser
Veichenweg 18
89134 BlausteinE-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel: 0172 75 04 694
- Bankverbindung
-
Landesgruppe Bayern DCLH
Raiffeisenbank Ortenburg-Kirchberg v.W. eG
IBAN: DE62 7406 1670 0003 2339 79
BIC: GENODEF1ORTWichtig: Bitte Hundenamen und Besitzer auf der Überweisung vermerken!
- Körmeister
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Daniel Krebes
Wolfgang Mayer
Angelika Szynkarek - Meldeschein
- Meldeformular
- Einladung
- Einladung zur Körung der LG Bayern
Standortinformationen
Deutschland, Bayern, Augsburg, 86169, Unterer Auweg, 10 1/2
- Straße
-
Unterer Auweg 10 1/2
- Stadt
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86169 Augsburg
- Bundesland
-
Bayern
- Land
- Deutschland
- Straße
- Unterer Auweg 10 1/2
- Stadt
- 86169 Augsburg
- Bundesland
- Bayern
- Land
- Deutschland
Mit der Anmeldung zur Körung stimmen Sie der Ablichtung des hiermit angemeldeten Leonbergers, exklusiv für das offizielle Vereinsorgan des DCLH e. V. „LeoZeit“, zu.
Des Weiteren sind Sie einverstanden, dass das daraus resultierende Foto in der für diese Körung vorgesehenen Ausgabe der „LeoZeit“ veröffentlicht wird. Individuell zugesandte Fotos, die nicht am Tag der Körung durch den dafür zuständigen Fotografen gemacht werden, können nicht im offiziellen Vereinsorgan berücksichtigt werden!
Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.