Körung der LG Sachsen-Anhalt in Wittenburg
- Datum
- 14. April 2024
Beschreibung
- Prüfungsleitung/
Meldestelle - Peter Specht
Dorfstr. 20
07646 Renthendorf
Telefon: 036426 – 290080 oder 0152 55 99 67 45
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Bankverbindung
- DCLH e. V. Landesgruppe Sachsen-Anhalt
Volksbank Halle, Saale
IBAN: DE16 8009 3784 0007 6000 62
BIC: GENODEF1HAL
Verwendungszweck: Körung 14.4. 2024, Name des Hundes und Besitzers - Körmeister
- Nathalie Mayer
Daniel Krebes - Meldeschluss
- 02.04.2024
- Einladung
- Einladung zur Körung
- Meldeschein
- Meldeschein
Standortinformationen
Deutschland, Mecklenburg-Vorpommern, Ludwigslust-Parchim, Wittenburg, 19243, Am Mühlenberg, 8
- Straße
-
Am Mühlenberg 8
- Stadt
-
19243 Wittenburg
- Bundesland
-
Mecklenburg-Vorpommern
- Land
- Deutschland
- Straße
- Am Mühlenberg 8
- Stadt
- 19243 Wittenburg
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Land
- Deutschland
Mit der Anmeldung zur Körung stimmen Sie der Ablichtung des hiermit angemeldeten Leonbergers, exklusiv für das offizielle Vereinsorgan des DCLH e. V. „LeoZeit“, zu.
Des Weiteren sind Sie einverstanden, dass das daraus resultierende Foto in der für diese Körung vorgesehenen Ausgabe der „LeoZeit“ veröffentlicht wird. Individuell zugesandte Fotos, die nicht am Tag der Körung durch den dafür zuständigen Fotografen gemacht werden, können nicht im offiziellen Vereinsorgan berücksichtigt werden!
Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.