13. SRA der LG-Sachsen am 07.04.2024

Datum
7. April 2024
Ort
WelWel

Beschreibung

Meldestelle

Sandra Schmidt
Richard-Wagner Straße 13
01705 Freital

Tel.: 0351 6945965

Richterin
Frau Pavlovská
Einladung
13. SRA der LG Sachsen am 07.04.2024
Meldeschein
Meldeportal
Meldeschluss
23. März 2024

 

Standortinformationen

WelWel
Straße
Fichtestraße
Stadt
04720 Döbeln
Bundesland
Sachsen
Land
Deutschland

Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).

Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.