19. Spezial-Rassehunde-Ausstellung der LG Bayern

Beschreibung

Ausstellungsleitung/
Meldestelle
Claudia Dusch
Marmorwerkstr. 84
83088 Kiefersfelden

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel. 0173/ 8851912
Bankverbindung
Landesgruppe Bayern DCLH
Raiffeisenbank Ortenburg-Kirchberg v.W. eG

IBAN: DE62 7406 1670 0003 2339 79
BIC: GENODEF1OR
Richter
Thomas Walker (Österreich)
Wolfgang Mayer (Deutschland)
Meldeschluss
22.09.2024
Einladung
Einladung zur 19. SRA der LG Bayern
Meldeschein
Meldeportal

 

Standortinformationen

Deutschland, Bayern, Augsburg, 86169, Unterer Auweg, 10 1/2
Straße
Unterer Auweg 10 1/2
Stadt
86169 Augsburg
Bundesland
Bayern
Land
Deutschland

Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).

Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.