24. SRA am 19. Mai 2024 der LG West

Beschreibung

Richter
Frau Nathalie Mayer / DE
Ausstellungsleitung
Klaus Haase
Olper Str. 28a
57078 Siegen

Tel.: 0160/6 36 17 60
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Meldestelle
Volker Marahrens
Alte Landstr. 56
33397 Rietberg
Mobil 01590/2456983
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Meldeschluss
03. Mai 2024
Einladung
Einladung zur 24. SRA
Meldeschein
Meldeportal

 

Standortinformationen

Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Kreis Unna, Schwerte, 58239, Im Reiche des Wassers, 33
Straße
Im Reiche des Wassers 33
Stadt
58239 Schwerte
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland

Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).

Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.

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