24. SRA am 19. Mai 2024 der LG West
- Datum
- 19. Mai 2024
Beschreibung
- Richter
- Frau Nathalie Mayer / DE
- Ausstellungsleitung
- Klaus Haase
Olper Str. 28a
57078 Siegen
Tel.: 0160/6 36 17 60
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Meldestelle
- Volker Marahrens
Alte Landstr. 56
33397 Rietberg
Mobil 01590/2456983
E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Meldeschluss
- 03. Mai 2024
- Einladung
- Einladung zur 24. SRA
- Meldeschein
- Meldeportal
Standortinformationen
Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Kreis Unna, Schwerte, 58239, Im Reiche des Wassers, 33
- Straße
-
Im Reiche des Wassers 33
- Stadt
-
58239 Schwerte
- Bundesland
-
Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
- Straße
- Im Reiche des Wassers 33
- Stadt
- 58239 Schwerte
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).
Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.